Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 das Inkrafttreten mehrerer Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter sowie die revidierten AMLA-Regeln treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Am selben Tag eröffnete das SECO die Vernehmlassung zur Investitionsprüfverordnung. Sie regelt die Umsetzung des Investment Screening Act und betrifft Übernahmen Schweizer Unternehmen in besonders kritischen Sektoren durch staatlich kontrollierte ausländische Investoren.
Für Vermögensschutz ist der gemeinsame Nenner klar: Eigentümer-, Kontroll- und Transaktionsstrukturen werden erklärungsbedürftiger. Wer Gesellschaften, Beteiligungen, Trust-nahe Konstellationen, grenzüberschreitende Käufer oder sensible Sektoren berührt, braucht saubere Dokumentation statt bloßer Strukturidee.
Das ist kein Grund für Panik. Es ist ein Hinweis, dass Schweizer Strukturen künftig noch stärker an Transparenz, wirtschaftlich Berechtigte und Herkunftsdokumentation gekoppelt sind.
Warum das für die Einordnung relevant sein kann
- Wirtschaftlich Berechtigte, Kontrollrechte und Dokumentationswege früh sauber erfassen.
- Bei Beteiligungen und Übernahmen kritische Sektoren, Staatseinfluss und Genehmigungspflichten prüfen lassen.
- Schweizer Strukturen nicht als Tarnung verstehen, sondern als prüfbaren, dokumentierten Rahmen.
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