Was die EU plant ‒ und was das für Ihr Vermögen bedeutet
Eine Studie, die kaum jemand kennt ‒ aber viele betreffen wird
Am 15. April 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern (DG TAXUD), eine umfangreiche Studie unter dem Titel „Wealth taxation, including net wealth, capital and exit taxes". Die Studie umfasst zwei Bände sowie eine Executive Summary und wurde von einem Konsortium unabhängiger Forschungsinstitute erstellt: CASE (Polen), WIFO (Österreich), PwC, IEB (Spanien), ifo Institut (München) und VATT (Finnland).

In den deutschen Leitmedien fand die Veröffentlichung kaum Beachtung. Das ist kein Zufall ‒ und kein Grund zur Beruhigung.
Dieser Beitrag fasst zusammen, was in der Studie steht, wen sie betrifft und welche strategischen Schlussfolgerungen sich daraus ergeben.
01 · Was die Studie wirklich sagt

Die Kernaussage der EU-Kommissionsstudie ist unmissverständlich: Vermögenssteuern sollen in Europa künftig eine größere Rolle spielen. Im Originaltext heißt es:
„There is a case to reexamine and, where appropriate, strengthen the contribution of wealth-related tax bases to the financing of European welfare states."— EU-Kommission, DG TAXUD, 15. April 2026
Bisherige Vermögenssteuern seien nicht am Prinzip gescheitert, sondern am Design. Die Empfehlung der Studie lautet: besser gestaltete, effektivere und flächendeckendere Steuern auf Vermögen.
Hinter dieser nüchternen Formulierung steckt eine klare politische Stoßrichtung. Der europäische Sozialstaat, steigende Verteidigungsausgaben und die Kosten der Klimatransformation erzeugen einen Finanzierungsbedarf, den klassische Einkommensteuern allein nicht mehr decken können. Privates Vermögen wird zunehmend als Teil der Lösung betrachtet.
02 · Wen die Studie wirklich meint
Die Studie spricht von „high-net-worth individuals". In der öffentlichen Wahrnehmung klingt das nach Milliardären und Superreichen. In der Praxis ist die Grenze deutlich niedriger.
Drei Beispiele, die zeigen, wen das wirklich betrifft:
Fallbeispiel ‒ Michael, 57, Unternehmer nach Firmenverkauf
Michael hat sein Unternehmen vor drei Jahren verkauft. Auf dem Konto: 1,8 Millionen Euro. Dazu eine Eigentumswohnung in München und ein Aktienportfolio. Michael hat nie das Gefühl gehabt, besonders reich zu sein. Er hat gearbeitet, gespart, aufgebaut. Jetzt liest er, dass genau Menschen wie er gemeint sind, wenn Brüssel über Vermögenssteuern spricht. Sein Vermögen ist vollständig in Euro, vollständig in Deutschland, vollständig im EU-System.

Fallbeispiel ‒ Sabine, 51, Unternehmerin mit GmbH
Sabine führt eine mittelständische Unternehmensberatung. Die GmbH hat stille Reserven und Rücklagen von rund 900.000 Euro. Ihr Steuerberater hat ihr bisher keine Sorgen gemacht. Doch die Studie empfiehlt explizit, Unternehmensanteile und Kapitalrücklagen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Sabines Vermögen ist auf dem Papier unsichtbar ‒ aber nicht unerfassbar.

Fallbeispiel ‒ Hartmut, 64, Immobilieninvestor
Hartmut besitzt drei Wohnungen in Frankfurt und Stuttgart. Auf dem Papier: knapp 1,4 Millionen Euro. Die Studie empfiehlt einheitliche Bewertungsregeln für Immobilien und stärkere Meldepflichten für Notare und Hausverwaltungen. Was heute noch als privates Eigentum gilt, soll künftig lückenlos erfasst werden.

03 · Die 5 konkreten Empfehlungen der Studie

Die Studie enthält fünf zentrale Handlungsempfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission selbst. Sie sind nicht als Gesetzentwurf formuliert ‒ aber sie sind die Blaupause für das, was folgen wird.
- 1. Breitere Steuerbemessungsgrundlagen
Weniger Ausnahmen, mehr erfasste Vermögenswerte. Immobilien, Finanzanlagen, Unternehmensanteile, Kryptowährungen ‒ alles soll in die Bemessungsgrundlage einfließen.
- 2. Einheitliche Bewertungsregeln
Heute werden Immobilien in Deutschland oft weit unter Marktwert bewertet. Die Studie empfiehlt EU-weit einheitliche, marktnahe Bewertungsstandards. Das bedeutet: höhere Steuerbemessungsgrundlagen für bestehende Vermögen.
- 3. Stärkere Drittmeldepflichten
Banken, Notare, Broker und Hausverwaltungen sollen Vermögensdaten automatisch an die Steuerbehörden übermitteln. Der Staat soll nicht mehr darauf angewiesen sein, dass Steuerpflichtige selbst vollständig deklarieren.
- 4. Digitalisierung der Steuerverwaltung
Vollständige digitale Erfassung aller Vermögenswerte. Die Studie betont die Notwendigkeit eines umfassenden Vermögensregisters als Voraussetzung für eine effektive Besteuerung.
- 5. Internationaler Informationsaustausch
Kooperation zwischen EU-Staaten und mit Drittstaaten. Wer Vermögen außerhalb der EU hält, soll nicht automatisch aus dem Erfassungsbereich fallen.
Quelle: „Wealth taxation, including net wealth, capital and exit taxes", EU-Kommission, DG TAXUD, 15. April 2026. Direktlink: taxation-customs.ec.europa.eu | op.europa.eu
04 · Die Zeitachse: Was jetzt kommt

Die Studie ist kein Gesetz. Sie ist der erste Schritt in einem politischen Prozess, der erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauert ‒ aber selten rückgängig gemacht wird.
Die wahrscheinliche Abfolge:
Studie 2026 → Politische Debatte 2026/27 → Gesetzgebungsvorschläge der Kommission → Umsetzung in Mitgliedstaaten
Das Netz wird nicht über Nacht enger. Aber es wird enger. Wer heute handelt, hat deutlich mehr Optionen als jemand, der wartet, bis Gesetze verabschiedet sind.
05 · Was das für Ihre Strategie bedeutet

Die Antwort auf diese Entwicklung ist nicht Panik. Sie ist Struktur.
Drei strategische Säulen, die ich in meiner Arbeit mit Unternehmern und vermögenden Privatpersonen konsequent einsetze:
Geographische Diversifikation
Vermögen außerhalb des EU-Systems positionieren ‒ nicht aus Angst, sondern aus strategischer Weitsicht. Bankkonten, Strukturen und Sachwerte in stabilen Drittstaaten wie der Schweiz bieten einen Rahmen, der von EU-Regulierungen unabhängig ist.
Strukturelle Absicherung
Die richtige Struktur schützt mehr als das richtige Produkt. Eigentumsverhältnisse, Haltedauern und Standorte müssen strategisch geplant werden ‒ idealerweise bevor neue Gesetze in Kraft treten.
Sachwerte außerhalb des Finanzsystems
Physische Werte mit klarer Eigentumszuordnung ‒ außerhalb von Banken und außerhalb der EU-Regulierung. Kunst als strategischer Sachwert, gelagert in Schweizer Zollfreilagern, ist ein Beispiel für einen Baustein, der währungsunabhängig, steuerlich optimiert und außerhalb des Bankensystems funktioniert. Kein Kunstverstand erforderlich. Kunst ist hier Mittel zum Zweck ‒ mit entscheidenden strukturellen Vorteilen.
Was jetzt?
Wenn Sie nach diesem Beitrag das Gefühl haben, dass Ihre eigene Situation eine genauere Betrachtung verdient ‒ dann ist das kein Zufall.
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Quellen & Nachweise
Die Aussagen in diesem Beitrag basieren auf der offiziellen EU-Kommissionsstudie:
„Wealth taxation, including net wealth, capital and exit taxes"
Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD), 15. April 2026.
Erstellt von: CASE (Polen), WIFO (Österreich), PwC, IEB (Spanien), ifo Institut (München), VATT (Finnland).
Direktlinks:
- Pressemitteilung: taxation-customs.ec.europa.eu
- Volltexte (Volume 1 & 2 + Executive Summary): op.europa.eu
- Forschungsinstitut CASE: case-research.eu
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